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H. Gugel GmbH, Grafenwöhr, Deutschland
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Stand 03.04.2024
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Sämtliche Verkäufe erfolgen nur aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen hiervon – insbesondere Einkaufsbedingungen des
Käufers - werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Lieferungen / Lieferzeit
1) Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand
Geschäfts- oder Lagerräume des Lieferers verlässt; lediglich im Falle der Lieferung der Ware durch Fahrzeuge des Lieferers geht das Transportrisiko
zu Lasten des Verkäufers.
2) Eine Lieferzeit gilt als vereinbart und kann sich verlängern (unbeschadet der Rechte des Verkäufers aus dem Verzug des Käufers) um den Zeitraum,
um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Auftrag in Verzug ist. Im Fall höherer Gewalt, nicht zu vertretener
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Verzögerung mit Warenlieferungen im Betrieb des Verkäufers, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
3) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde.
4) Die vom Verkäufer festgestellten Gewichte auf geeichten und automatischen Waagen sind für die Berechnung maßgebend. Gewichts- und Mengendifferenzen
werden nur anerkannt, wenn im Beisein des jeweiligen Frachtführers verwogen und dem Verkäufer die Wiegedokumente für einen Vergleich mit den eigenen Auslieferunterlagen ausgehändigt werden.
5) Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, so kann der Verkäufer eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb
der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
§ 3 Preise
1) Die vereinbarten Preise sind Netto-Preise in EURO – soweit nichts anderes ausgewiesen – und schließen die mit der Zufuhr ggf. fälligen Abgaben
nicht ein. Hinzu kommt die jeweils am Tag der Lieferung gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Falls nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere Preise stets ab Lager.
§ 4 Zahlung
1) Unsere Zahlungsansprüche sind sofort fällig. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum
rein netto fällig. Bei Verzug sind wir berechtigt, ohne Mahnung, Zinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank
zu berechnen.
Zur Annahme von Scheck- oder Wechselzahlungen sind wir nicht verpflichtet; werden Wechsel angenommen, gehen die hierbei anfallenden Spesen
zu Lasten des Käufers. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage, Proteste und dergleichen.
An uns nicht bekannte Käufer erfolgt grundsätzlich nur Lieferung gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Bezahlung bei Lieferung.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns erfüllt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere
Saldo- bzw. sonstigen Forderungen.
2) Die Be- und Verarbeitung gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns hieraus Verbindlichkeiten
gegenüber dem Käufer wachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder umgestaltet,
so tritt uns der Käufer schon jetzt hiermit seine Eigentumsvorbehalte bzw. Miteigentumsrechte an dem veränderten Bestand oder dem neuen Gegenstand
ab und verwahrt ihn für uns.
3) Der Käufer kann die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, nicht jedoch verpfänden oder sicherungsübereignen. Veräußert der Käufer
die von uns gelieferten Waren – gleich in welchem Zustand –, so tritt er zur Sicherung unserer Forderung aus unserer Geschäftsverbindung mit ihm
bis zur völligen Tilgung mit sofortiger Wirkung alle ihm aus der Veräußerung oder Verarbeitung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer
mit allen Nebenrechten an uns ab.
4) Der Vorbehaltskäufer ist ermächtigt, Warenerlöse für uns einzuziehen.
5) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Lieferungsforderungen nicht nur vorübergehend, um mehr als 20%, so sind wir auf
Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6) Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Der Abnehmer darf die Ware vor Bezahlung an uns einem Dritten weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.
7) Der Eigentumsvorbehalt, gemäß den vorstehenden Regelungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen
werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
§ 6 Mängelgewährleistung
1) Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware bestehen nur, wenn der Käufer dem Verkäufer die Mängel sofort bei Übernahme
entweder fernmündlich oder fernschriftlich, spätestens jedoch sechs Stunden nach Erhalt der Ware, in jedem Fall vor deren Verarbeitung oder
weiteren Veräußerung anzeigt.
2) Versteckte Mängel müssen am Tag ihrer Entdeckung fernmündlich oder fernschriftlich gerügt werden.
3) Qualitätsreklamationen stehen unter der Voraussetzung, dass uns der Käufer die ordnungsgemäße Lagerung, und soweit nicht wir den Warentransport besorgt haben, den ordnungsgemäßen Transport der Ware nachweist.
4) Ist eine Mängelrüge berechtigt, so geht die Gewährleistung des Verkäufers nach unserer Wahl auf
a) Nachlieferung einer mangelfreien Ware, bei angemessener Nachfrist
b) Wandelung oder
c) Minderung über
5) Der Käufer ist verpflichtet, Beweise für die Mängel zu sichern und dem Verkäufer Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, oder versäumt er die Rügefrist, gilt die Lieferung als genehmigt.
6) Nach Beginn der Verarbeitung oder nach Weiterversand der Ware entfallen jegliche Reklamations- und Gewährleistungsansprüche.
7) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgründen – ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Schadenersatzansprüche
Der Käufer hat ein Aufrechnungsrecht nur dann, wenn die Gegenansprüche an den Verkäufer sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach unstreitig sind, oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur dann, sofern es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht und dem Verkäufer eine grobe Vertragsverletzung nachgewiesen wird. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – auch aus Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsanschluss und unerlaubte Handlung –, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen.
§ 8 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn Bahn-, Post-, Franko- und LKW-Lieferungen vorgesehen sind. Ort und Weg,
sind, wenn schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart, uns überlassen.
Transportversicherung auf Kosten des Empfängers ist von diesem zu beantragen.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten und Verpflichtungen ist Weiden i. d. OPf. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
§ 9 Sonstiges
Soweit nichts anderweitiges vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bedingungen als vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, ist hiermit die Wirksamkeit
der übrigen Vereinbarungen nicht berührt; es gilt die Bedingung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
Der Lieferant verpflichtet sich zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, auch, wenn er aufgrund seiner Firmengröße zu deren
Einhaltung noch nicht verpflichtet wäre.
Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung international anerkannter Umwelt-, Arbeits- & Sozialstandards wie z B. den BSC / - Verhaltenskodex.
Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
Für Verbraucherstreitigkeiten mit uns, H. Gugel GmbH, wäre die Verbraucherstreitbeilegungsstelle Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. zuständig. Die Streitbeilegungsstelle Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. hat ihren Sitz hier: Straßburger Str. 8 77694 Kehl, die Webseite finden Sie unter: https://www.verbraucher-schlichter.de.
Wir nehmen jedoch nicht am Streitbeilegungsverfahren teil.
Gemäß § 37 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
Für Verbraucherstreitigkeiten mit uns, H. Gugel GmbH, wäre die Verbraucherstreitbeilegungsstelle Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. zuständig. Die Streitbeilegungsstelle Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. hat ihren Sitz hier: Straßburger Str. 8 77694 Kehl, die Webseite finden Sie unter: https://www.verbraucher-schlichter.de.
Wir nehmen jedoch nicht am Streitbeilegungsverfahren teil.